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Feuerlöscher

BERATUNG - KAUF - ÜBERPRÜFUNG - SERVICE

Feuerlöscher müssen laut Gesetz alle 2 Jahre durch geeignete fachkundige und hierzu berechtigte Personen nach bestimmten Regeln der Technik durchgeführt werden (nach dem Arbeitnehmer/inneschutzgesetz, der Druckbehälterverordnung, der Versandbehälterverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, Bauarbeiterschutzverordnung). Wieviele Feuerlöscher in Gewerbebetrieben und Objekten bereitgestellt werden müssen, ist in der TRVB F124 ersichtlich.

Wir merken uns Ihren nächsten Überprüfungstermin vor, damit wir Sie rechtzeitig daran erinnern können. Dieser ist für Sie ebanfalls auf der Überprüfungsplakette ersichtlich.

Wenn es ernst wird, muss der Löscher funktionieren. Darauf können Sie sich nur verlassen, wenn die Wartung richtig und professionell durchgeführt wurde. Es geht schließlich um Ihre Sicherheit!

Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder nähere Informationen benötigen,
können Sie uns jederzeit kontaktieren!